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   BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 96/91   

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https://dejure.org/1991,5210
BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 96/91 (https://dejure.org/1991,5210)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.1991 - BReg. 2 Z 96/91 (https://dejure.org/1991,5210)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 1991 - BReg. 2 Z 96/91 (https://dejure.org/1991,5210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 23
    Zur Eintragungsfähigkeit einer Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2728 (Ls.)
  • Rpfleger 1992, 10
  • BayObLGZ 1991 Nr. 51
  • BayObLGZ 1991, 288
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95

    Löschung einer zugunsten eines Erblassers eingetragenen Rückauflassungsvormerkung

    Der Senat hat früher im Rahmen einer Entscheidung zu § 23 Abs. 2 GBO und für den Fall, daß die Vormerkung, nicht der gesicherte Anspruch auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist, angenommen, die Bestimmung des § 23 Abs. 2 GBO sei auch auf die schwächere Vormerkungsberechtigung entsprechend anwendbar, Rückstände von Leistungen lägen in dem zu Lebzeiten den Berechtigten entstandenen, aber nicht mehr erfüllten und auf die Erben übergegangenen Eigentumsverschaffungsanspruch (BayObLGZ 1991, 288 ff.).
  • BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 292/01

    Nachträgliche Bestellung eines Mitbetreuers

    Sie setzt voraus, dass der Betreuer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert ist (vgl. § 1899 Abs. 4 BGB) oder dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch die Bestellung eines Mitbetreuers besser besorgt werden können (§ 1899 Abs. 1 BGB; BayObLGZ 1991, 288/290; BayObLG FamRZ 1997, 1502; BayObLG NRWE-FER 1998, 33; Knittel § 1899 Rn. 5; Staudinger/Bienwald BGB 13. Aufl. § 1899 Rn. 4).
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